CoLab Glossar

Im Rahmen des Projekts „CoLab“ haben wir ein Glossar erstellt, das die wichtigsten Begriffe rund um
Projektanträge und Projektmanagement zusammenstellt und erklärt. Das Glossar soll dabei helfen,
die wichtigsten Dinge zu verstehen und für das eigene Projekt im Blick zu behalten.
Das Glossar gibt es zusätzlich in einfacher Sprache.

Einfache SpracheÜber Colab

Hinweis zum Glossar

Das Glossar ist in thematischen Kapiteln aufgeteilt. Jedes Themenkapitel ist alphabetisch angeordnet. Begriffe, die fett markiert sind, stehen an anderer Stelle im Glossar und können unter dem jeweiligen Anfangsbuchstaben gefunden werden.

Der Projektantrag

Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum in einem Projekt ist der Zeitraum, in dem das Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Der Durchführungszeitraum wird durch den Fördermittelgeber nach Bewilligung schriftlich festgelegt. Der Zeitraum ist verbindlich, das Projekt muss darin abgeschlossen werden.

Die Dauer des Durchführungszeitraums kann von Förderprogramm zu Förderprogramm unterschiedlich sein. Häufig muss das Projekt im gleichen Kalenderjahr abschlossen werden.

Es ist wichtig, dass das Projektteam während des Durchführungszeitraums den Zeitplan im Auge behält und sicherstellt, dass die Aktivitäten, Meilensteine und Ziele innerhalb der festgelegten Fristen erreicht werden. Das Projektmanagement ist entscheidend bei der Ressourcenplanung und der Einhaltung des Zeitplans, um sicherzustellen, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird und die Fördermittel gemäß den Vorgaben genutzt werden. Achtung: Plant auch das Verfassen des Verwendungsnachweises in den Durchführungszeitraum mit ein!

  • Wann fängt das Projekt an und wann hört es auf?

Finanzplan/Kostenplan

Ein Kostenplan ist ein wichtiger Bestandteil eines Projektantrags und dient dazu, die geschätzten Kosten für die Durchführung des Projekts zu zeigen. Der Kostenplan bietet einen Überblick über die finanziellen Ressourcen, die für das Projekt benötigt werden, und hilft dabei zu entscheiden, was am wichtigsten für das Projekt ist.

Der Kostenplan umfasst in der Regel folgende Teile:

Der Kostenplan sollte detaillierte Informationen über die einzelnen Kostenpunkte enthalten. Dies können beispielsweise Personalkosten, Honorarkosten, Materialkosten/Sachkosten, Mietkosten, externe Dienstleistungen, Reisekosten usw. sein. Es ist wichtig, alle relevanten Kostenarten zu planen und sie sorgfältig aufzuschlüsseln. Häufig werden Vorlagen für Kostenpläne vom Fördergeber und förderfähige Ausgaben (welche Kosten kann man mit der Förderung bezahlen?) in den Förderkriterien vorgegeben. Dadurch kann man die Unterscheidung von Personal- und Sachkosten sehen, aber auch, ob bspw. eine Verwaltungskostenpauschale möglich ist oder Eigenmittel in Form von Ehrenamt (Aufwandsentschädigung) eingebracht werden können.

  • Welche Kosten werden für das Projekt benötigt? Wollt ihr Personal bezahlen, Honorare auszahlen und/oder Materialien kaufen?

Handlungsbedarf

Der Handlungsbedarf zeigt, warum das Projekt gemacht werden muss und notwendig ist, um ein Problem zu lösen und Lösungen zu finden. Es ist wichtig, den Handlungsbedarf klar und überzeugend im Projektantrag zu beschreiben, um die Zustimmung, Unterstützung und Finanzierung für das Projekt zu erhalten.

So kann man z.B. ausgehend von einer Problemlage vor Ort erklären, welche Herausforderungen bestehen, die gelöst werden sollen. Hier kann man Statistiken und Zahlen angeben, die zum Projekt passen, wie beispielsweise die Prozentzahl der Jugendlichen im Stadtteil ohne Schulabschluss oder generell die Anzahl der Menschen, die zur eigenen Zielgruppe gehören. Auch der Handlungsbedarf sollte an die Kriterien des Fördergebers angepasst werden.

  • Warum ist das Projekt sinnvoll? Woher wisst ihr, dass das Projekt der Zielgruppe hilft?

Indikatoren

Indikatoren werden in Projekten als Nachweis genutzt. Sie zeigen, ob wir ein Ziel erreicht haben und sagen uns, ob das Projekt gut war. Indikatoren sind also ein Hinweis darauf, dass das Projekt die gewünschte Wirkung hatte, die in den Zielen beschrieben wurden. Daher sind sie für den Förderer, aber auch für den Projektträger interessant, um zu sehen, dass das Projekt etwas bewirkt hat. Indikatoren sollten messbar sein, das heißt, sie können überprüft werden. Das geht zum Beispiel mit Teilnehmendenlisten, Feedbackbögen/Fragebögen oder anderen Evaluationsmethoden.

  • Wie kann nachgewiesen werden, dass die Ziele erreicht wurden?

Maßnahmen

Maßnahmen in einem gemeinnützigen Projekt sind konkrete Schritte oder Aktionen, die gemacht werden, um die Ziele des Projekts zu erreichen und den Bedarf der Zielgruppe zu decken. Diese Maßnahmen können je nach Art des gemeinnützigen Projekts unterschiedlich sein. So können zum Beispiel Informationsveranstaltungen oder Kampagnen durchgeführt werden, um die Öffentlichkeit über ein bestimmtes Thema aufzuklären oder dafür zu sensibilisieren. Es können Workshops angeboten werden, um die Zielgruppe in einem bestimmten Bereich zu stärken und Kompetenzen zu fördern. Oder es gibt Unterstützungsdienste wie Beratung, Mentoring, psychologische Betreuung, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Maßnahmen sollten zeitlich begrenzt und klar formuliert sein und den Förderkriterien entsprechen.

  • Welche Aktivitäten sind im Projekt geplant und was soll konkret gemacht werden?

Meilensteine

Meilensteine in einem Projekt sind wichtige Etappen oder Ereignisse, die im Verlauf des Projekts erreicht werden sollen. Sie dienen als Markierungspunkte zur Überprüfung des Fortschritts und zur Zielerreichung. Beispiele für Meilensteine könnten z.B. der Projektstart, der Abschluss der Planung, die Erstellung von Materialien, die Verbreitung von Flyern für die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Workshops oder der Projektabschluss sein. Meilensteine helfen dabei, den Projektfortschritt zu verfolgen und sicherzustellen, dass das Projekt im Zeitplan bleibt.

  • Welche Ziele sollen in welcher Reihenfolge erreicht werden?

Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit eines Projekts, langfristige positive Auswirkungen zu erzielen und gegebenenfalls in Teilen fortzubestehen, auch nachdem das Projekt abgeschlossen ist. Es geht darum, sicherzustellen, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile des Projekts auch über die Projektlaufzeit hinaus Bestand haben und langfristige Veränderungen bewirken.

In einem Projektantrag werden oft Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden, um die Nachhaltigkeit des Projekts sicherzustellen.

  • In welcher Form kann das Vorhaben weiter finanziert werden? Inwieweit können die im Projekt erzielten Ergebnisse im Verein verankert werden und weiterhin die Zielgruppe ansprechen?

Wirkung

Die Wirkung in einem gemeinnützigen Projekt bezieht sich auf die beabsichtigten und messbaren Veränderungen, die das Projekt bei der Zielgruppe, in der Gemeinschaft oder der Gesellschaft insgesamt bewirken soll. Diese Veränderungen können sich z.B. auswirken auf das Verhalten, Wohlbefinden, Fähigkeiten und Wissen von Einzelpersonen. Wirkungen können auch auf größerer Ebene in der Gemeinschaft eintreten, wenn das Projekt beispielsweise soziale Integration und Zusammenarbeit fördert. Auf der gesellschaftlichen Ebene können Veränderungen z.B. durch politische Arbeit, Bewusstseinsbildung, Schaffung von Chancengleichheit oder sozialen Wandel geschehen.

  • Welche Veränderungen werden bei der Zielgruppe erreicht? Welche Auswirkungen hat das Projekt auf Gemeinschaft und/oder Gesellschaft?

SMART-Formulierungen

Durch die Verwendung von SMART-Formulierungen werden die Ziele und Aufgaben im Projektantrag präzise und leichter messbar formuliert.

  • S(pezifisch): Ist unser Ziel genau beschrieben?
  • M(essbar): Können wir messen, ob wir unser Ziel erreicht haben?
  • A(ttraktiv): Werden das Projektziel und die Aktivitäten von der Zielgruppe akzeptiert/ als positiv wahrgenommen?
  • R(ealistisch): Können wir unser Ziel auch wirklich erreichen?
  • T(erminiert): Wann soll unser Ziel erreicht sein?

Ziele

Projektziele in einem Projektantrag sind spezifische, messbare und erreichbare Ergebnisse oder Zustände, die durch die Durchführung des Projekts erreicht werden sollen. Sie geben eine klare Richtung und einen klaren Zweck für das Projekt an. Die Projektziele sollten mit dem Bedarf oder dem Problem in Zusammenhang stehen, dass das Projekt adressieren möchte. Ziele sollten am besten SMART formuliert werden.

  • Was soll durch das Projekt erreicht werden?

Zielgruppe

Die Zielgruppen in Projekten sind spezifische Menschen oder Gruppen, die von den Aktivitäten des Projekts profitieren sollen. Das geplante Projekt wird durchgeführt, um Bedürfnisse, Probleme oder Herausforderungen bei der Zielgruppe anzugehen und positive Veränderungen zu bewirken.

Die Zielgruppe in gemeinnützigen Projekten kann sehr vielfältig sein und hängt von der Art des Projekts und seinem thematischen Fokus ab. Hier sind einige Beispiele für mögliche Zielgruppen:

  • Benachteiligte oder vulnerable Gruppen: Das Projekt kann sich auf Personen konzentrieren, die aufgrund von sozialer Benachteiligung, Armut, Obdachlosigkeit, Gesundheitsproblemen oder anderen Faktoren Unterstützung benötigen.
  • Kinder und Jugendliche: Das Projekt kann darauf abzielen, Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Bildung, Selbststärkung, kulturellen Teilhabe oder Freizeitgestaltung zu bieten.

Es ist wichtig, die Zielgruppe in gemeinnützigen Projekten genau zu definieren und ihre Bedürfnisse sowie ihre Meinungen und Erfahrungen in den Projektplan einzubeziehen. Eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung der Zielgruppe während des gesamten Projektverlaufs unterstützt die Relevanz, Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und stellt sicher, dass sie tatsächlich von den geplanten Aktivitäten profitiert.

  • Welche Zielgruppe(n) spricht das Projekt an?

Allgemeines zum Projektmanagement

Fördergeber und Formalia

ANBest-

(Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung)

Der Fördermittelgeber regelt in Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) Auflagen für den Zuwendungsempfänger. Sie sind in der Regel Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Für Projektförderungen heißen diese: ANBest-P – Projektförderung für freie Träger

Bewilligungszeitraum

(auch Projektzeitraum) beschränkt den Zeitraum, in dem das Projekt durchgeführt wird und in dem Einnahmen und Ausgaben für das Projekt abgerechnet werden können. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen in diesem Zeitraum erfolgen. Der Bewilligungszeitraum wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt und ist bindend. Müssen Ausgaben getätigt werden bevor ihr einen Zuwendungsbescheid erhalten habt, sollte dies mit Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt werden. Ein ungenehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann dazu führen, dass euer Projekt nicht mehr rechtlich richtig abläuft und ihr die Förderung zurückzahlen müsst.

Förderfähigkeit

Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn euer Verein und euer Projekt formal alle Förderkriterien erfüllt. Ob euer Projekt förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.

Förderkriterien/Förderrichtlinie

Förderkriterien sind die Aspekte, die von Förderorganisationen oder Förderprogrammen festgelegt werden, um zu bestimmen, welche Projekte für eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen. Sie dienen als Auswahlkriterien, um sicherzustellen, dass die Fördermittel gezielt und effektiv eingesetzt werden, um die gewünschten Ziele zu erreichen.

Die genauen Förderkriterien können je nach Förderorganisation, Förderprogramm und dem jeweiligen Fokus variieren. So werden z.B. die Zielgruppe und Themenschwerpunkte festgelegt, aber auch, wer antragsberechtigt ist und welche Ausgaben förderfähig sind. Das Projekt muss den Zielen und Schwerpunkten der Förderorganisation oder des Förderprogramms entsprechen.

Freistellungsbescheid

Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer Organisation, dass sie von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer freigestellt wird. Das Dokument ist die formale Feststellung der Gemeinnützigkeit.

Vereinsregisterauszug

Mit dem Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. In diesem steht auch, wer die Vertretungsberechtigten des Vereins sind. Vereine müssen den Vereinsregisterauszug im Rahmen der Antragstellung meistens nachweisen.

Zuwendungsbescheid (auch Bewilligungsbescheid)

Zuwendungen (Fördermittel) werden in der Regel durch sogenannte Zuwendungsbescheide bewilligt. Der Bescheid regelt alles zwischen dem Fördermittelgeber und dem Fördermittelempfänger (Zuwendungsempfänger*innen). Insbesondere enthält die Mitteilung die Finanzierungspläne und die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-). Diese sind für beide Seiten verbindlich. Sind alle Angaben richtig und vollständig, wird die Einverständniserklärung unterzeichnet und an den Fördermittelgeber zurückgesandt. In dem Zuwendungsbescheid wird auch festgelegt, in welcher Form und in welcher Frist der Verwendungsnachweis zu führen ist.

Zuwendungsempfänger*innen (Wer bekommt die Fördermittel/das Geld?)

Zuwendungsempfänger*innen sind bei Fördermitteln häufig gemeinnützige Vereine, Unternehmensgesellschaften (gUG) oder auch gGmbHs. Sie erhalten die Fördermittel und sind gegenüber dem Fördergeber verpflichtet, die Mittel richtig und rechtmäßig zu verwenden. Manchmal werden auch Einzelpersonen oder Initiativen ohne rechtliche Form gefördert, dies wird in den Förderkriterien festgelegt.

Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck gibt den Rahmen vor, in welchem der Fördergeber Fördermittel bewilligen darf. Die Zuwendungszwecke werden im Allgemeinen in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt.

Finanzen

Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung für ehrenamtliches Engagements in einem Projekt. Sie gilt als pauschaler Ersatz für geleistete Arbeit im Ehrenamt. Sie kann steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Ehrenamtspauschale in Höhe von bis zu 840 Euro pro Jahr und Person oder des Übungsleiterfreibetrags mit maximal 3.000,- Euro pro Jahr und Person geleistet werden. Ob Aufwandsentschädigungen bezuschusst werden können, regelt die entsprechende Förderrichtlinie.

Ausgaben

Zu den Ausgaben in einem Projekt gehören nur tatsächlich getätigte Zahlungen, die im Bewilligungszeitraum eines Projekts angefallen sind. Zuwendungsfähig sind grundsätzlich nur die Ausgaben, die ihr sparsam getätigt habt und die zur Erreichung der Projektziele notwendig sind (und auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind). Welche Ausgaben förderfähig sind, regelt die jeweilige Förderrichtlinie.

Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige

Beim Auslagenersatz werden ehrenamtlich tätigen Personen einzelne belegbare Ausgaben/Kosten, die im Projekt entstanden sind (z.B. Fahrtkosten), centgenau oder in Form von Pauschalen (Kilometer-Gelder, Reisekosten) erstattet. Ob ein Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige förderfähig ist, regelt die jeweilige Förderrichtlinie.

Beleg, Belegliste, Belegführung

Ein Beleg ist ein Nachweis für eine Ausgabe (Konto-, Bankauszüge, Kontenblätter, Kassenzettel, Quittungen usw.).

Beleglisten sind Teil des Verwendungsnachweises (zahlenmäßiger Nachweis). Auf den Beleglisten führt ihr Einnahmen und Ausgaben in zeitlich getätigter Reihenfolge auf. Die Belege müssen dem Projekt zugeordnet werden können und orientieren sich am Kostenplan.

Bewirtungs-/ Verpflegungsausgaben

Ausgaben für Verpflegung (Essen/Getränke) sind oft nur förderfähig, wenn sie zur Erreichung des Projektziels wichtig sind. So können manchmal bei Tagesveranstaltungen oder Workshops Ausgaben für Verpflegung beantragt werden.

Angemessen sind bezogen auf die Dauer der Veranstaltung eine kleinere Verpflegung (z. B. Kaffee, Tee, Gebäck, alkoholfreie Getränke oder auch Catering bei längeren Veranstaltungen). Ausgaben dafür solltet ihr grundsätzlich mit dem Fördergeber vorab abstimmen und im Kostenplan auflisten (Art, Umfang, Kosten) und begründen (Art und Zeitrahmen der Veranstaltung, Teilnehmerkreis etc.).

Eigen- und Drittmittel

Die meisten Fördergeber fördern Projekte nicht zu 100%, daher muss oft ein Eigenanteil eingebracht werden. Der Eigenanteil ist der Betrag, den eure Organisation aus eigenen Mitteln aufbringen muss, um das Projekt durchzuführen. Dieser wird in Form von Geld/Materialien/Ausstattung oder auch, je nach Fördergeber, als ehrenamtliches Engagement erbracht. Manchmal können andere Drittmittel als Eigenanteil eingebracht werden. Das heißt, sie werden von anderen Institutionen gegeben, wie z.B. der Regierung, Stiftungen, Unternehmen oder anderen Vereinen. Diese Drittmittel müsst ihr auch beantragen und jeweils beiden Fördergebern mitteilen, dass ihr diese Gelder beantragt habt.

Fehlbedarfsfinanzierung

Ihr bekommt einen bestimmten Betrag für euer Projekt, wenn ihr alle eigenen Mittel sowie Mittel Dritter (z.B. anderer Fördergeber) genutzt habt. Das heißt, die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel verbraucht sind. Dabei wird im Fördermittelbescheid ein Höchstbetrag festgelegt.

Festbetragsfinanzierung

Ihr erhaltet hier eine Förderung mit einem festgelegten Betrag pro festgelegte Einheit, z.B. 10 € pro nachgewiesenen Teilnehmer und Tag einer Maßnahme. Wenn ihr mehr ausgebt, müsst ihr dafür die Kosten tragen. Wenn ihr weniger ausgebt, könnt ihr das Geld behalten.

Honorare

Honorarausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn sie für die Durchführung der Projekte erforderlich und die Aufgaben nicht von angestelltem Personal durchgeführt werden können. Der maximale Zuschuss für Honorare ist in der Regel in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegt.

Mit der Honorarkraft werden in der Regel Honorarverträge geschlossen. Sie sollten mindestens die folgenden Bestandteile enthalten:

  • Namen der Vertragspartner
  • Vertragsgegenstand einschließlich Bezeichnung des Projekts (z.B. Übersetzen/Dolmetschen im Projekt XYZ)
  • Anzahl der zu leistenden Stunden bzw. Tage
  • Stundensatz und Stundenumfang (z.B. à 45 oder 60 min)
  • Erklärung, welche Ausgaben mit dem Honorarsatz gedeckt sind (z.B. auch Reisekosten/ Materialaufwand/Vor- und Nachbereitung)
  • Unterschrift beider Vertragspartner

Für die Abrechnung muss die Honorarkraft nach getätigter Leistung eine Rechnung stellen. Es kann auch auf dem Honorarvertrag die Quittierung des Zahlungsempfangs erfolgen (siehe Quittung).

Kassenbon

Kassenbons sollten am besten kopiert und für den Verwendungsnachweis im Original auf ein Papier aufgeklebt werden. Daneben werden der Projektname und die Projektnummer notiert. Wenn aus Kassenbons nicht eindeutig hervorgeht, was gekauft wurde, schreibt das auf einem Blatt daneben.

Kostenplan/Finanzplan

Kosten- und Finanzierungspläne sind Teil des Antrages und sind nach Genehmigung des Antrags verbindlich. Im Kostenplan sind alle geplanten Kosten gelistet, die für die Erreichung des Projektziels notwendig sind (und je nach Förderkriterien auch tatsächlich förderfähig sind). Das sind z.B. Personal- und Honorarkosten, Sachkosten und teilweise Verwaltungspauschalen. Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan sollten immer mit dem Fördergeber geklärt werden.

Mittelabruf, -auszahlung

Durch den Mittelabruf werden Mittel der Förderung ausgezahlt, um die Maßnahmen des Projekts durchzuführen. Die Fördermittel werden normalerweise in Teilbeträgen ausgezahlt (also mehrmals kleinere Beträge). Daher sollte man die Kosten im Blick behalten und genau planen, wann man Einkäufe tätigt und Rechnungen bezahlt. Die Mittel müssen nach Abruf meist innerhalb einer bestimmten Frist genutzt und ausgegeben werden, ansonsten müssen sie zurückgezahlt werden.

Personalausgaben

Unter Personalausgaben können nur Ausgaben für Mitarbeiter*innen abgerechnet werden, die beim Projektträger angestellt sind und für das beantragte Projekt arbeiten.

Nicht dazu gehören indirekt für das Projekt erforderliche Mitarbeiter*innen (z.B. Geschäftsführung des Trägers, allgemeine Verwaltung etc.). Gefördert werden Bruttobezüge zzgl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Arbeitgeberbrutto).

Oft muss für jede beantragte Personalstelle eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, in der der Umfang für das Projekt (Prozentanteil/Stundennachweis) erklärt wird.

Quittung

Auf der Quittung muss

  • Name des Projektträgers
  • Zweck der Zahlung
  • Bestätigung der erhaltenen Leistung
  • die Höhe des Gesamtbetrages
  • die Mehrwertsteuer
  • Betrag in Worten
  • der Ort und das Datum des Erhalts der Zahlung
  • Name, Unterschrift und der Stempel des Empfängers vorhanden sein

Eine Rechnung kann eine Quittung sein, wenn auf Ihr „Betrag erhalten“, eine Datumsangabe und die Unterschrift des Zahlungsempfängers vermerkt sind.

Rechnung

Die Rechnung muss in Textform vorliegen (z.B. schriftlich, per E-Mail). Darin steht, welche Summe für welche Leistung gefordert wird.

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmens oder der Person, die die Rechnung stellt (Rechnungssteller)
  • die Steuernummer des Unternehmens oder Rechnungsstellers
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • das Ausstellungsdatum
  • eine eindeutige Rechnungsnummer
  • die Menge und die Art der Gegenstände oder der sonstigen Leistung (z.B. Honorar als Referent*in zur Durchführung eines Workshops)
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • der Rechnungsbetrag/das Entgelt
  • den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt.

Reisekosten

Als Reisekosten können je nach Förderkriterien z.B. alle für das Projekt erforderlichen Dienstreisen der Projektmitarbeiter*innen abgerechnet werden. Reise- und Übernachtungskosten für Teilnehmer*innen am Projekt müssen gut begründet werden und bereits im Kostenplan beantragt werden. Die Reisekosten werden nach dem Reisekostengesetz des jeweiligen Bundeslandes berechnet.

Sachkosten/Materialkosten

Zu den Sachkosten gehören alle Kosten, die zur Projektdurchführung notwendig sind (und im Kostenplan beantragt werden), wie z.B.

  • Honorare, wenn sie für die Durchführung des Projektes erforderlich sind und die Aufgaben nicht im Rahmen von angestelltem Personal durchgeführt werden können,
  • Materialien wie z.B. Stifte, Flipchart, Moderationsmaterial etc. Manchmal werden auch Investitionskosten gefördert (teurere Anschaffungen wie Drucker, Laptops etc.)
  • Werden vom Fördergeber auch Verwaltungskosten (Verwaltungskostenpauschale) übernommen, können Materialien rund ums Büro nicht mehr in den Materialkosten extra gelistet werden.
  • Projektbezogene Veranstaltungskosten (z.B. Raummiete, Werbekosten etc.)
  • Ausgaben für Bewirtung sind nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung des Zuwendungsgebers und in angemessener Höhe förderfähig (i.d.R. Getränke, Imbiss). Ausgaben für alkoholische Getränke werden nicht gefördert.

Verwaltungskostenpauschale

Die Verwaltungskostenpauschale deckt die allgemeinen Büro- und Verwaltungsausgaben (z.B. Kopier-, Porto- und Telefonkosten und auch Kosten der Buchhaltung, Personalverwaltung, IT-Service), die für die Durchführung des Projektes benötigt werden. Manchmal gibt es eine feste Verwaltungskostenpauschale, meist als bestimmter Prozentsatz der Gesamtkosten. Diese Kosten müssen nicht abgerechnet und einzeln belegt werden (allerdings müssen die Kosten auf Nachfrage nachgewiesen werden können). Wenn keine Verwaltungskosten gefördert werden, können einige Kosten unter den Material-/Sachkosten aufgelistet werden. Dies muss vorher im Kosten-/Finanzplan beantragt und durch den Fördergeber bewilligt werden.

Projektdurchführung

Änderungsbescheid

Als Zuwendungsempfänger*in ist man verpflichtet, Änderungen im Projekt (z.B. zeitliche Verschiebung, geänderte Teilnehmerzahl, Änderungen und Verschiebungen im Kostenplan) dem Fördergeber mitzuteilen und zu begründen. Einen Änderungsantrag müsst ihr dann stellen, wenn wesentliche inhaltliche Änderungen in der Umsetzung des Projekts vorgenommen werden sollen. Nach Prüfung und Zustimmung werden die Veränderungen im Änderungsbescheid schriftlich festgehalten. Bestandteil des Änderungsbescheides ist jeweils der geprüfte und bestätigte, gegebenenfalls veränderte Kosten- und Finanzierungsplan.

Logo

Logos des Fördergebers sollen bei Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Projektwebsite, Social Media) verwendet werden. Die Größe sollte angemessen sein. In dem Zuwendungsbescheid steht, welches Logo verwendet werden soll und ob der Fördergeber vor der Veröffentlichung seine Zustimmung geben muss oder nicht.

Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Öffentlichkeitsarbeit macht ihr auf euer Projekt aufmerksam. Dazu gehören Materialien und Maßnahmen, um eure Zielgruppe/die Öffentlichkeit zu erreichen und für das Projekt zu werben. Materialien der Öffentlichkeitsarbeit sind grundsätzlich förderfähig, sofern ein Projektbezug besteht. Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit ist meist nicht förderfähig.

Geeignete Maßnahmen sind: Pressemitteilungen, Publikation von Broschüren, Plakate, Werbematerialien, Internetauftritte, Social Media usw.

Ihr solltet immer auf den Fördermittelgeber hinweisen und entsprechende Logos verwenden. Meist muss man mit dem Verwendungsnachweis die erstellten Produkte wie Flyer, Plakate etc. nachweisen.

Teilnehmerlisten

Teilnehmerlisten solltet ihr bei Veranstaltungen (Fortbildungen, Konferenzen, Fahrten etc.) führen und dem Verwendungsnachweis beifügen. Auf ihr bestätigt jede/r Teilnehmer*in durch Unterschrift die Teilnahme. Die Liste muss die Angaben zu Projekt, Organisation, Ort, Datum der Maßnahme, Name der Teilnehmenden und ggfs. Kontaktdaten enthalten. Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Gruppenticket) solltet ihr bei der Abrechnung ebenfalls Teilnahmelisten hinzufügen.

vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben (siehe Durchführungszeitraum). Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsbescheides dringend notwendige Ausgaben zu tätigen. Ausgaben, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn getätigt wurden, können später nicht anerkannt werden.

Weiterleitung von Mitteln

Eine Weiterleitung von Fördermitteln bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger die Zuwendung/Förderung in Teilen oder ganz an weitere Träger weiterleiten darf, wenn diese am Projekt beteiligt sind und Maßnahmen durchführen (z.B. Kooperationspartner). Die Erlaubnis für eine Weiterleitung muss im Bewilligungsbescheid stehen. Vor der Weiterleitung von Mitteln schließt ihr einen Vertrag mit eurem Kooperationspartner ab (Weiterleitungsvertrag).

Projektdokumentation/-Abschluss

Aufbewahrungsfristen

Ihr habt auch nach Abgabe des Verwendungsnachweises die Pflicht, sämtliche Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzahlungen und bspw. Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen mindestens fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.

nicht anerkennungsfähige / nicht zuwendungsfähige Kosten

Nach Abschluss des Projekts werden manchmal Kosten nicht anerkannt, z.B.:

  1. Kosten, die nicht ausreichend belegt sind
  • Ausgaben, für die keine Originalbelege
  • Ausgaben, die keinen Zahlungsfluss aufweisen (keine Belege, Quittungen, Kontoauszüge)
  • Ausgaben, die nicht notwendig und angemessen sind und die nicht sparsam eingesetzt wurden
  1. Kosten, die in keinem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und/oder private Anschaffungen des Projektträgers sind
  2. Kosten, die vor der Genehmigung angefallen sind. Daher unbedingt Rechnungs- und Zahlungsdatum überprüfen, alle Kosten dürfen nur innerhalb des Bewilligungszeitraums getätigt werden!
  3. Kalkulatorische Kosten oder Pauschalen, die nicht vorab bewilligt wurden (außer es gibt eine Verwaltungskostenpauschale)

Rückforderung

Gelder müssen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, wenn z.B. keine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel belegt werden kann oder Ausgaben einem Projekt erfolgt sind, die nicht mit dem Projektzweck in Verbindung stehen. Daher solltet ihr immer den beantragten und bewilligten Kostenplan beachten. Auch nicht verbrauchte Fördermittel müssen zurückgezahlt werden.

Sachbericht

Der Sachbericht ist zusammen mit dem zahlenmäßigen Nachweis Teil des Verwendungsnachweises. Er beschreibt die inhaltliche Umsetzung des Projekts und dient der Erfolgskontrolle. Der Sachbericht soll dem Fördergeber einen Einblick in das durchgeführte Projekt geben. Im Sachbericht stellt ihr die erzielten Ergebnisse, den Verlauf des Projekts, durchgeführte Maßnahmen und möglicherweise Probleme und Erfahrungen im Einzelnen dar. Für den Sachbericht gibt es meistens eine Vorlage des Fördergebers.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis gehört zu den Pflichten des Zuwendungsempfängers. Nach Abschluss der Maßnahme müsst ihr diesen innerhalb eines bestimmten Zeitraums einreichen (das steht im Bewilligungsbescheid). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Nachweis der tatsächlich im Projekt angefallenen Ausgaben (zahlenmäßiger Nachweis) und dem Sachbericht. Mit dem Verwendungsnachweis muss die richtige Durchführung des Projekts, die Erreichung des geplanten Zuwendungszwecks (der Ziele) sowie die sparsame Mittelverwendung nachgewiesen werden. Damit ist der Verwendungsnachweis auch ein Mittel der Erfolgskontrolle. Der Verwendungsnachweis wird durch den Fördergeber geprüft.

Zahlenmäßiger Nachweis

Der Fördergeber möchte nach Abschluss des Berichts auch wissen, ob alle Gelder sachgemäß verwendet wurden. Dafür müsst ihr im zahlenmäßigen Nachweis alle getätigten Kosten auflisten und belegen. Das heißt, dass ihr alle Ausgaben über Rechnungen, Quittungen, Kassenbons etc. belegt und listet. Am besten erstellt ihr eine Excel-Tabelle bei Beginn des Projekts und tragt alle Ausgaben ein, das ist eine Belegliste:

Beleg-Nr.

Datum der Zahlung

Datum des Belegs

Empfänger

Grund der Zahlung

Betrag in €

1

20.11.2023

01.11.2023

Bürgerzentrum xxx

Raummiete Veranstaltung

400 €

 

Hier listet ihr chronologisch alle Ausgaben mit dem Grund der Zahlung, dem Betrag, Empfänger und auch dem Datum des Belegs (z.B. Rechnung) und dem Datum der Zahlung (wann ihr die Rechnung bezahlt habt). Zu der Belegliste fügt ihr jeweils pro Ausgabe ein Blatt hinzu, auf dem ihr Rechnung/Quittung/Kassenbon aufklebt, entsprechend nummeriert und auch den Zahlungsbeleg hinzufügt.

Abschließend fasst ihr in einer Tabelle alle Ausgaben und Einnahmen (wie z.B. Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder etc.) zusammen und zeigt so, dass ihr alle Gelder wie beantragt verwendet habt. Falls ihr Kostenveränderungen von mehr als 20 % als beantragt feststellt, müsst ihr wahrscheinlich Geld zurückzahlen (Rückforderung). Am besten behaltet ihr die Ausgaben immer im Blick und stellt schon während der Projektdurchführung einen Änderungsantrag.

Gefördert durch

Ansprechpersonen

Christian Gollmer

Sarah Armbruster

Adresse: Widdersdorfer Str. 185;   50825 Köln

E-Mail: colab@coach-koeln.de

Telefon: 0221-67811600
Mobil: 
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